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   EuGH, 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82   

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https://dejure.org/1983,30525
EuGH, 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,30525)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,30525)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - 2 - 4/82, 2/82, 3/82, 4/82 (https://dejure.org/1983,30525)
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 06.10.1983 - 2/82

    Delhaize

    URTEIL VOM 6.10.1983 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 2 BIS 4/82 2. Das unter anderem mit der Richtlinie 64/433 eingeführte harmonisierte System gesundheitsbehördlicher Kontrollen bezweckt die Beseitigung der Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch durch die Harmonisierung der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen.

    In den verbundenen Rechtssachen 2 bis 4/82 betreffend die dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vom Tribunal de première instance Brüssel in den drei vor diesem Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    S.A. DELHAIZE FRÈRES " L E LION", Brüssel (Rechtssache 2/82), S.A. G B - I N N O - B M , Brüssel (Rechtssache 3/82), S.A. METSDAGH, Gosselies (Rechtssache 4/82),.

    Mit Beschluß vom 17. Februar 1982 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 2/82, 3/82 und 4/82 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • VerfGH Saarland, 14.02.1985 - Lv 4/84

    Anspruch eines Richters auf Ermäßigung seiner Arbeitszeit; Anspruch eines

    So sind in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 2. Mai 1983 (Lv 2 - 4/82; NVwZ 1983, 604 (606)) die Art. 22 Abs. 1, 24 Abs. 1 SVerf weiterhin in Kraft, sofern sie inhaltlich nicht hinter den parallelen Grundgesetzbestimmungen zurückbleiben oder sofern sie einen weiteren Individualschutz als diese gewährleisten.

    Nach der in § 55 Abs. 3 VGHG enthaltenen speziellen Subsidiaritätsregelung kann das Landesverfassungsgericht nur angerufen werden, wenn das Grundgesetz das vom Beschwerdeführer als verletzt behauptete Recht nicht schützt, also wenn die Verfassung des Saarlandes einen weiteren Grundrechtsschutz hat als das GG (so Ekkehard Schumann, Verfassungsbeschwerde (Grundrechtsklage) zu den Landesverfassungsgerichten, in Starck u.a. (Hrsg.), Landesverfassungsgerichtsbarkeit, Teilband II: Zuständigkeit und Verfahren der Landesverfassungsgerichte, K Auflage, 1983, S. 149 ff (191); Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 2. Mai 1983, Lv 2 - 4/82 in NVwZ 1983, 604 (606) zu Art. 33 III 1 SVerf).

  • BPatG, 23.06.2021 - 3 Ni 2/20
    Ob die Voraussetzungen im jeweils konkret zu entscheidenden Sachverhalt gegeben sind, obliegt allein der Entscheidung der nationalen Stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1983, verb. Rs. 2-4/82 Delhaize Frères , Slg. 1983, S. 2973).
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